

Der Motor des 125i reagiert gut auf die richtige Art von ECU-Software.
Das Software-Upgrade wurde auf unserem Prüfstand und auf der Straße entwickelt und getestet, um optimale Leistung bei maximaler Sicherheit zu gewährleisten. Es wurde viel Zeit in die Entwicklung der Software investiert, um eine verbesserte Gasannahme und ein serienmäßiges Fahrverhalten mit progressiver Leistungsabgabe zu ermöglichen.
Unsere Motortuning-Philosophie besteht darin, das Fahrverhalten und den Fahrspaß zu verbessern. Wir erreichen dies durch eine Leistungs- und Drehmomentsteigerung über den gesamten Drehzahlbereich und nicht nur durch einen „glorreichen“ PS-Wert, den man bei hohen Drehzahlen findet, wo man nicht die meiste Zeit verbringt. Unsere Zahlen sind außerdem sehr konservativ und können problemlos auf andere Leistungsprüfstände übertragen werden.
Überblick:
- Im Bereich von 40 bis 50 PS und einem Drehmoment von 35 lb/ft bei einem Serienauto
- Verbesserte Gasannahme und Fahrbarkeit
- Ausbau des Höchstgeschwindigkeitsbegrenzers
- Blitzen Sie bequem von zu Hause aus
- Jederzeit wieder lieferbar
- Bei eventuellen Modifikationen gehen wir auf Ihr Anliegen ein
Um diese Software zu erhalten, bieten wir jetzt das Remote-Tuning-Tool evolution- R an. Evolve- R ist die neueste Hardware-Version von Evolve , mit der Kunden unser branchenführendes Steuergeräte-Software-Upgrade direkt zu Hause selbst in ihre Fahrzeuge laden können.
Wählen Sie nach Belieben zwischen Ihrer Bestandskarte oder einer aktualisierten Evolve-Karte, und beim Austausch Ihrer Bestandssoftware bleiben keine Spuren zurück. Weitere Informationen zum Evolve- R finden Sie auf dieser Seite .
Haben Sie bereits andere Modifikationen? Für diejenigen mit bereits vorhandenen Modifikationen stehen verschiedene Etappenkarten zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Sie die korrekt abgestimmten Karten für Ihre Modifikationen erhalten.
BITTE BEACHTEN SIE
Jede Änderung an Ihrem Fahrzeug kann zum Erlöschen der Herstellergarantie Ihres Fahrzeugs führen. Bitte überprüfen Sie im Zweifelsfall Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor Sie die Neuzuordnung durchführen lassen.